Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015 *

Bis auf wenige Ausnahmen betrifft der gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich alle Arbeitgeber und alle Branchen.

 

Alle Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsverträge (auch bei Praktikanten und Aushilfen) sollten unbedingt daraufhin überprüft werden, ob sie den neuen gesetzlichen Regelungen genügen.

 

Bei Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten gelten neue besondere Aufzeichnungspflichten über die Arbeitszeiten. Für bestimmte Branchen (u. a. Baugewerbe, Gastronomie und Personenbeförderungsgewerbe) werden diese Aufzeichnungspflichten sogar auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet.

 

Bei der Beauftragung anderer Unternehmen mit Dienst- oder Werkleistungen (insbesondere Subunternehmen) können für das beauftragende Unternehmen Haftungsprobleme entstehen, wenn die beauftragten Unternehmen ihren Arbeitnehmern keinen gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

 

Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen hohe Geldbußen. Mit entsprechend intensiven Kontrollen durch die Zollverwaltung und die Sozialversicherungsprüfer ist zu rechnen.

 

Selbstverständlich beraten wir Sie gern zu diesem Thema und unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen.


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