Neues Reisekostenrecht ab 2014 *

Ab dem Jahr 2014 gelten die folgenden Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.

Bei eintägiger Auswärtstätigkeit im Inland:

  • 12 € je Kalendertag bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden.

Bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit im Inland:

  • 12 € für den Anreisetag (auch bei einer Abwesenheit von weniger als 8 Stunden),

  • 24 € für jeden Zwischentag zwischen 2 Übernachtungen,

  • 12 € für den Abreisetag (auch bei einer Abwesenheit von weniger als 8 Stunden).

Neben Änderungen bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen wurden erhebliche Änderungen an der Systematik vorgenommen. So wurde beispielsweise der bisherige Begriff der regelmäßigen Tätigkeitsstätte durch den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt. Der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber kommt erhebliche Bedeutung zu, insbesondere bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten. Die Höhe der absetzbaren oder an den Arbeitnehmer erstattungsfähigen Reisekosten (Fahrtkosten) kann durch eine solche Zuordnung durch den Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst werden.

 

Insbesondere wenn Sie als Arbeitgeber Reisekosten an Ihre Mitarbeiter zahlen, empfehlen wir Ihnen, eine Beratung zu diesem Thema in Anspruch zu nehmen. Fragen? Antworten gibt es bei uns.

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